
LPO Gebisse: zugelassene Ausrüstung für Dressur, Springen & Vielseitigkeit
Du bist Dir nicht sicher, welches Gebiss Du bei Deinem nächsten Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeitsturnier verwenden darfst? Die zugelassenen Ausrüstungsgegenstände für die jeweiligen Disziplinen haben wir Dir gemäß LPO zusammengefasst.
Grundlegendes zu Gebissen für LPO-Turnieren
Für Ponys und Pferde unterscheiden sich die zugelassenen Gebisse hinsichtlich des Ringdurchmessers oder beispielsweise der Gebissdicke des Kandaren-Mittelstücks. Einige Fakten haben wir für Dich zusammengefasst
PONYS
Trensengebisse: 10 – 18 mm
Ringdurchmesser: 45 – 70 mm
Unterlegtrensen: 10 – 16 mm
Kandaren Gebissdicke: 10 – 18 mm
Pelhams: 10 – 18 mm
PFERDE
Trensengebisse: 14 – 21 mm
Ringdurchmesser: 55 – 90 mm
Unterlegtrensen: 10 – 16 mm
Kandaren Gebissdicke: 14 – 21 mm
Pelhams: 14 – 21 mm
Für Kandaren und Pelhams müssen zusätzlich die Länge des Unterbaums (und Oberbaums) sowie die Zungenfreiheit beachtet werden.
KANDAREN
Länge des Unterbaums: max. 10 cm
Länge des Oberbaums: max. 5 cm
Zungenfreiheit: max. 40 mm
PELHAM
Länge des Unterbaums: max. 7 cm
Zungenfreiheit: max. 40 mm
Zugelassene Materialien
Aus dem LPO-Ausrüstungskatalog geht hervor, dass lediglich Materialien zugelassen sind, die einer angemessenen Zugbelastung standhalten und deren Konturen durch das Kauen des Pferdes nicht zerstört werden können. Zudem dürfen die Materialien natürlich nicht gesundheitsschädlich sein und so ist Metall, Gummi, Kunststoff und Leder zugelassen. Für Kandarengebisse und Unterlegtrensen sind nur Metalle und Kunststoffe zugelassen. Hier können verschiedene Materialien kombiniert werden, ausgenommen sind nachweislich gesundheitsschädigende Kombinationen.

Basis- und Jungpferdeprüfungen
Olivenkopftrensen (mit durchlaufenden Trensenringen), D-Ring-Trensen, Schenkeltrensen sowie Ringkombinationen aus den zuvor genannten Varianten können für die Basisprüfungen und für ausgeschriebene Jungpferdeprüfungen verwendet werden. Die Zügel müssen frei durch die Ringe gleiten können.
Die zulässigen Gebisse für Jungpferdeprüfungen sowie für Prüfungen auf Trense und Kandare haben wir für Dich hier aufgeführt.
EIGNUNGS-LP AB KL. A
GEWÖHNUNGS-LP AB KL. A
REITPFERDE-LP AB KL. A
Für Reitpferde Prüfungen sind hier zugelassene Gebisse gelistet.
DRESSURPFERDE-LP AB KL. A
Dressurprüfungen
Die zulässigen Gebisse für Dressurprüfungen auf Trense und Kandare haben wir Dir übersichtlich zusammengefasst. Schau einfach nach Deiner Klasse und ob diese auf Trense oder auf Kandare (ab Kl. L) geritten wird.
KL. E & A AUF TRENSE
In den Einsteiger- und Anfänger-Dressuren sind beispielsweise einfach und doppelt gebrochene Olivenkopf- aber auch Wassertrensen zugelassen.
KL. L AUF TRENSE
Auch in der nächsthöheren Klasse sind Prüfungen auf Trense ausgeschrieben. Wir haben Dir die zugelassenen Gebisse zusammengefast.
KL. L bis S AUF KANDARE
In den Klassen L, M und S sind die Pferde schon weiter ausgebildet und so werden die Dressurprüfungen in der Regel auf Kandare geritten.
KOMB. LP GEMÄß P830/840 AUF TRENSE
Leistungsprüfungen, die sowohl einen Dressur- als auch einen Springteil haben, werden kombinierte Prüfungen genannt und auf Trense geritten.

Hunterprüfungen
Eine Hunterprüfung ist eine Springprüfung, bei welcher ein freundlicher Parcours mit einfachen Linien überwunden werden muss. Die Hindernisse bzw. Hindernisteile sind Geländesprüngen nachempfunden. Die Grundphilosophie einer Hunterklasse umfasst die Beurteilung von Sitz und Einwirkung des Reiters und das Springen des Pferdes. Dies passiert alles unter besonderer Beachtung des Gesamteindrucks.
Vielseitigkeitsprüfungen
Alle zulässigen Gebisse für Vielseitigkeitsprüfungen findest Du hier.
Springprüfungen
Die zulässigen Gebisse für die Klassen E, A und L sowie für kombinierte Prüfungen kannst Du Dir hier anschauen.
Prüfungen ab Kl. M
Spring-LP ab Kl. M**, Teilprüfung Gelände & Springen bei Vielseitigkeits-LP ab Kl. M sowie Jagdpferde-LP ab Kl. M
Es sind beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder gebisslose Zäumung mit oder ohne Reithalfter zulässig. In Kapitel IV des Ausrüstungskatalogs ist es wie folgt beschrieben: „Die Ausrüstung der Pferde muss den Regeln der Reitlehre (Richtlinien für Reiten und Fahren) und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.“



Ein Kommentar
Catharina
Faszinierend, was es zu beachten gilt;)
Catharina